Sehr geehrte Mandanten,
sehr geehrte Damen und Herren,
kämpfen Sie noch mit der Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung, oder haben Sie schon aufgegeben. Der Mehraufwand für kleinere und mittlere Betriebe ist exorbitant hoch und führt meines Erachtens an der Grundidee vorbei. Die Großen dokumentieren jetzt noch fein, was gespeichert wird und wie, das verhindert aber nicht das Ausspähen, das Erstellen von Datenprofilen und die Verkäufe der gesammelten Daten. Die Rechtsabteilungen sind so groß und gut aufgestellt, wie auch die Steuerabteilungen, dass am Ende wahrscheinlich nur die kleinen zur Kasse gebeten werden. Die Großen winden sich geschickt um Steuerzahlungen und nun auch um die hohen Strafzahlungen.
Und das ist nur ein Vorgeschmack auf die immens voranschreitende Digitalisierung aller erdenklichen Prozesse. Auch hier werden wir noch einige Kröten schlucken müssen.
Aber nicht entmutigen lassen. Entweder mitschwimmen und dabei wachsam sein oder Kommune. Sie haben die Wahl!
Wussten Sie eigentlich, dass ein Nutzer pro Jahr mit seinen Apps 43 Tage verbringt und dass das einen Anstieg von 30 Prozent innerhalb von 2 Jahren bedeutet?
Dann wissen Sie auch genau wo die Reise hingeht. Wir entwickeln uns von einer arbeitenden Gesellschaft zu einer Spaß-und Konsumgesellschaft, wo uns die Künstliche Intelligenz alles abnimmt, am Ende auch das Denken. Und das ist nicht morgen. Das ist jetzt!
Die Umsatzsteuer wird 50 Jahre alt. Seit 01.01.1968 gibt es sie. Davor gab es die Bruttoumsatzsteuer, die aber wegen grober Ungleichbehandlungen der Unternehmen zu Wettbewerbsverzerrungen führte und daher abgeschafft wurde. Aber auch die Umsatzsteuer war mit den neuen Vorschriften in hohem Maße missbrauchsanfällig. Die Einführung des EU-Binnenmarkts 1993 verschärfte das Ganze noch, so dass seit Jahren versucht wird, die Lücken zu schließen.
Aber die gesetzlichen Regelungen zur Umsatzsteuer in Deutschland und in der Europäischen Union sind weiterhin anfällig für Betrügereien, das nunmehr wieder einmal darüber nachgedacht wird, wie bessere Lösungen aussehen könnten. Die Variante der steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferungen, die ohne Belastung der Umsatzsteuer endet, führt dazu, dass die Erwerbsbesteuerung in dem Land unterbleibt, wo Umsatzsteuer abgeführt werden müsste oder einfach grenzüberschreitende Geschäfte nur vorgetäuscht werden. Dieser jährliche Umsatzsteuerbetrug wird in Deutschland auf einen zweistelligen und europaweit auf einen dreistelligen Milliardenbetrag geschätzt.
Es wird darüber nachgedacht, vielleicht schon ab 2019, das Mehrwertsteuersystem umfassend zu reformieren und unter anderem die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Umsätze abzuschaffen und dafür Grenzüberschreitende Umsätze im Bestimmungsland als Inlandsumsätze mit dem dortigen Steuersatz zu belegen. Zudem sollen Steuerpflichtige zertifiziert werden, ähnlich wie im Zollrecht, die dann als zuverlässig gelten und einfachere und zeitsparendere Regelungen anwenden dürfen.
Vereinfachung scheint das nicht zu bringen, aber wir wollen optimistisch sein und uns die Ergebnisse danach ansehen.
In diesem Sinne.
Für Ihre Rückfragen stehen wir Ihnen natürlich gern wie gewohnt zur Verfügung. Bitte melden Sie sich zeitnah, wenn Beratungsbedarf besteht.
Mit freundlichen Grüßen
Gerald Herrmann
Ihr Steuerberater aus Halle (Saale)
PS: Im Password geschützten Bereich finden Sie eine PDF-Datei, in der Sie noch wesentlich mehr interessante steuerliche Sachverhalte entdecken können, als in diesem kurzen Anschreiben angedeutet werden kann.
Kanzleinachrichten 04/2018