Sehr geehrte Mandanten,
sehr geehrte Damen und Herren,
was machen wir, wenn wir papierlos arbeiten, alles digital abspeichern und Hacker uns unsere Daten klauen? Was machen wir, wenn kein Strom mehr aus der Dose und kein Wasser mehr aus der Leitung kommt ? Wo kaufen wir dann ein, wenn die Türsysteme und Kassen nicht mehr funktionieren. Haben wir dann Randale oder kommt das später?
Warum lassen wir uns eigentlich auf diesen Quatsch ein? Warum nutzen wir die modernen Geräte und die ausspionierende Software. Warum schalten wir unser Hirn nicht ein? Wer wäre denn bereit, sein Smartphone zu entsorgen ohne es zu tauschen?
Genau. Keiner. Und deshalb werden wir das bekommen, was uns zusteht. Eine künstliche Intelligenz(KI), die Roboter von Robotern in rasender Geschwindigkeit lernen lässt und unsere Hirne nicht mehr in die Lage versetzt, geistig folgen zu können.
Super Aussichten für eine vollkommene Fremdsteuerung!
In der Hoffnung, dass dies noch ein wenig weit weg ist, beschäftigen wir uns weiter mit Steuerrecht.
Passend zur Fußball-Weltmeisterschaft hat sich der Bundesfinanzhof(BFH) mit der Frage auseinandersetzen müssen, ob ein Fußball-Schiedsrichter freiberufliche Einkünfte oder gewerbliche Einkünfte erzielt. Der BFH stellt fest, dass sich der Schiri zwar wie ein Sportler körperlich betätigt, aber für die Regelungen in einigen Doppelbesteuerungsabkommen reiche das leider nicht aus. Er ist kein Sportler in diesem Sinne und Deutschland hat somit das Besteuerungsrecht auch dann, wenn er außerhalb Deutschlands pfeift. Selbständigkeit wird bejaht, aber auch die Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr. Somit zahlt er brav Gewerbesteuer in Deutschland, was sollen deutsche Richter auch anderes entscheiden.
Problematisch wird das Ganze, da sich zunehmend die Ansätze von freiberuflichen mit den gewerblichen Einkünften vermischen und am Ende alle Gewerbesteuer zahlen müssen.
Aber wir hätten noch einen Praktiker Tipp für unseren Schiri. Wenn er die Geschäftsleitung seines Gewerbebetriebes in „a little village“ mit einem Hebesatz von unter 380 Prozent verlegt, dann bekommt er zum einen die volle gezahlte Gewerbesteuer in der Einkommensteuer zurück und hat sogar noch den 5,5 prozentigen Vorteil des geringeren Solidaritätszuschlages! Er hat also als Gewerbetreibender bei dieser Konstellation in der Summe weniger Steuern in Deutschland zu zahlen als ein Freiberufler.
Steuersparmodell anstatt teurer Gerichtskosten!
Aber so ist es nun mal gelaufen. Klagen ist immer nur ein Weg, oft sogar der schlechtere.
Eine angenehme Woche für Sie und viel Spaß beim Recherchieren und weiterlesen.
Für Ihre Rückfragen stehen wir Ihnen natürlich gern wie gewohnt zur Verfügung. Bitte melden Sie sich zeitnah, wenn Beratungsbedarf besteht.
Mit freundlichen Grüßen
Gerald Herrmann
Ihr Steuerberater aus Halle (Saale)
PS: Im Password geschützten Bereich finden Sie eine PDF-Datei, in der Sie noch wesentlich mehr interessante steuerliche Sachverhalte entdecken können, als in diesem kurzen Anschreiben angedeutet werden kann.
Kanzleinachrichten 07/2018