Steuerbüro Herrmann

»Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, hat auch das Recht, Steuern zu sparen.«

Aktuell

Mandanten – Info 12/2017

Sehr geehrte Mandanten,
sehr geehrte Damen und Herren,

Panama Papers war gestern. Paradise Papers ist relativ neu, aber keinen verwundert’s so richtig. Moralisch total verwerflich, dass die Weltkonzerne so wenig Steuern zahlen, obwohl ihnen die Umsätze und Gewinne weltweit zufließen. Aus Unternehmersicht aber völlig legal, da geltendes Recht angewandt wird. Die Politik, die Gesetzgebung und Kleinstaaterei können nicht mit den globalen Märkten mithalten. Die großen Unternehmen geben in mehreren hundert Ländern monatlich Umsatzsteuervoranmeldungen ab, je nachdem woher die Kunden kommen. Das ist für sie Tagesgeschäft und bis zur Perfektion organisiert. Genauso wie die Steuerabteilungen und alle anderen Betriebsabläufe. Dagegen stehen die Parlamente der eigenen Staaten, die erst im Inland alles absegnen und klären müssen, dann auf EU-Ebene und dann weltweit, wahrscheinlich über die Außenminister und die Staatsoberhäupter. Das dies nicht funktionieren kann zeigen die gescheiterten Jamaika Koalitionsverhandlungen. Weltweites Denken und umsetzen wäre hier nötig, um auf Augenhöhe den Konzernen zu trotzen. Wir aber verstricken uns in Wohlstandsproblemen und sind nicht in der Lage, vier (oder 2) gewählte parlamentarische Parteien zu einer Regierung zu formen. Wenn das kein Armutszeugnis ist! Was könnten wir alles mit diesen Steuerausfällen anstellen, wenn wir es nur könnten.

Schauen wir mal zum nationalen und europäischen Steuerrecht.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil, sich mit den anschaffungsnahen Herstellungskosten beschäftigen müssen. Interessant sind diese Fälle sowohl bei Vermietung und Verpachtung als auch im Betriebsvermögen. Anschaffungsnahe Herstellungskosten liegen immer dann vor, wenn ein Gebäude angeschafft wird und innerhalb der ersten drei Jahre größere Aufwendungen zur Beseitigung von Mängeln von mehr als 15 Prozent der Anschaffungskosten vorgenommen werden.

Ist das der Fall, dann sind die Aufwendungen nur scheibchenweise über die Abschreibung des Gebäudes möglich. Bleibt man unter der 15-Prozent-Grenze hat man den angenehmen steuerlichen Effekt, dass die Aufwendungen sofort in voller Höhe oder wahlweise zwischen 2-5 Jahren als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abzugsfähig sind.

In dem konkreten Fall ging es um die Frage, ob die Aufwendungen zur Beseitigung eines Substanzschadens, der erst nach Anschaffung einer vermieteten Immobilie (ETW) durch schuldhaftes Handeln des Mieters verursacht wurde, evtl. doch sofort abzugsfähige Werbungskosten sein könnten. Da hier zweifelsfrei die Eigentumswohnung bei Kauf, also bei Übergang von Nutzen und Lasten, mangelfrei war, entschied das Gericht, dass die Aufwendungen für eingeschlagene Scheiben, Schimmel an den Wänden, zerstörte Bodenfliesen, ein nicht gemeldeter Rohrbruch im Bad mit Folgeschäden von 20.000 EURO, insgesamt die Aufwendungen als sofort abziehbare Werbungskosten abzugsfähig sind.

Nach diesen enormen Schäden ein kleiner Lichtblick für den Vermieter. Auch so kann es Ihnen gehen, wenn Sie sich mit der Problematik Vermietung beschäftigen. Also, immer Augen auf bei Kauf und Vermietung.

In der Dezemberausgabe der PDF-Datei sind folgende jährliche Änderungen aufgeführt:

Inventur zum 31.12.2017

Vernichtung von Unterlagen in 2018

Neue Beitragsbemessungsgrenzen ab 2018

Viel Spaß beim Lesen und recherchieren.

Für Ihre Rückfragen stehen wir Ihnen natürlich gern wie gewohnt zur Verfügung. Bitte melden Sie sich zeitnah, wenn Beratungsbedarf besteht.

Mit freundlichen Grüßen

Gerald Herrmann
Ihr Steuerberater aus Halle (Saale)

PS: Im Password geschützten Bereich finden Sie eine PDF-Datei, in der Sie noch wesentlich mehr interessante steuerliche Sachverhalte entdecken können, als in diesem kurzen Anschreiben angedeutet werden kann.

Kanzleinachrichten 12/2017

Die Kanzlei

Wir sind ein Steuerberatungs­unternehmen in Halle (Saale), das ganzheitliche Beratung durch qualifiziertes Personal mit modernster Technik bietet, zur Steuer­einsparung und zur Ertrags­steigerung zum Nutzen unserer Mandanten.

Unser Steuerbüro ist nicht zu klein für Ihre großen Erwartungen, aber auch nicht zu groß für Ihre kleinen Wünsche.

Gerald Herrmann

  • 1963 in Halle (Saale) geboren
  • Studium der Betriebswirtschaftslehre
  • Dipl.-Betriebswirt (FH)
  • Steuerberaterexamen
  • Seit 1990 selbstständig tätig als Steuerberater
  • Seit 2014 Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)

Unsere Ziele

Der Sextant dient als ideales Symbol für die Steuer­beratung. Mit ihm ermittelt man seinen Standort zu einem bestimmten Zeitpunkt. Als Ihr Steuer- und Unternehmens­beraterteam in Halle (Saale) möchten wir aber nicht nur bestimmen, wo Sie sich derzeit befinden, sondern auch den optimalen Weg für Ihre erfolgreiche Zukunft aufzeigen.

Unsere Kompetenzen

Steuerberatung

Nicht nur die klassischen Felder wie Steuererklärungen, Jahresabschlüsse, Finanzbuchführungen, Lohnbuchführungen etc., sondern insbesondere die ganzheitliche Beratung zum für den Mandanten optimalsten Steuermodell, Vertretung bei Finanzgerichten und Bundesfinanzhof, Wahl der Unternehmensform, Überwachung und Kontrolle Ihrer BWA, Einladung zu Gesprächen bei Feststellung von nicht gewollten Trends, Persönliche Mandanten-Info auf Wunsch, ansonsten Papier, Fax, E-Mail, werden geboten. Und das alles zugeschnitten auf den entsprechenden Mandanten. Sonderwünsche? Kein Problem. Sprechen Sie mit uns.

Betriebswirtschaftliche Beratung

Neben dem klassischen Feld Steuerberatung betreuen wir unsere Mandanten in dem wohl wichtigsten Bereich der Betriebsführung. Unsere Unterstützung umfasst die Planung und Analyse von betriebswirtschaftlichen Sachverhalten sowie die Umsetzung hin zu einer stärkeren Ertragskraft des Unternehmens, beginnend bei internen und externen Betriebsvergleichen, Rentabilitätsplanungen, Darlehensberechnungen, Bankgesprächen, Finanzmathematischen Berechnungen, Vergleich Finanzierung-Leasing bis hin zu persönlichen Mandanten-Infos.

Existenzgründung

Komplette Existenzgründungsberatung mit Unternehmenskonzept, Organisationsplan, Marketingplan, Finanzierungsplan, Erfolgs- und Finanzplanung, Maßnahmenkatalog, Stellungnahme und Gründungs-Checklisten

Unternehmensnachfolge

Sie wollen ein Unternehmen bzw. Anteile davon verkaufen, kaufen, bewerten, umwandeln, verschmelzen, spalten, übertragen, den Kaufpreis finanzieren oder die Nachfolge durch Testament, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung bzw. Generalvollmacht regeln. Sie wollen aktiv zu Lebzeiten alles klären oder benötigen einfach eine Beratung, wie Erbfolge und Auswirkungen des Übergangs ohne Regelungen aussehen. Wir haben mit der Zusatzqualifikation „Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)“ die Möglichkeit, Sie umfassend, besonders auf diesem Gebiet, zu beraten. Rechtzeitiges Handeln wird hier immer belohnt!

Kontakt

Steuerberater Gerald Herrmann

Elbestraße 11

06120 Halle (Saale)
USt-Id: DE13 9679 359

Telefon: 0345 558490
Telefax: 0345 5584918

 

Sie interessieren sich für den Beruf des Steuerberaters? Informieren Sie sich hier oder sprechen Sie uns einfach direkt an.

 

Impressum

Kontakt
Gerald Herrmann
Steuerberater
Elbestraße 11
06120 Halle (Saale)
Telefon: 0345 558490
Telefax: 0345 5584918
E-Mail: steuerberater@herrmann-halle.de
Internet: www.herrmann-halle.de

Umsatzsteuer-ID
DE13 9679 359

Berufshaftpflicht
Versicherung: HDI Vertriebs AG
Geltungsbereich: 1. Deutschland, 2. Europäisches Ausland, Türkei, Russ. Föderation und die sonstigen Staaten der ehemaligen Sowjetunion sowie außereuropäische Hoheitsgebiete europäischer Staaten, die der EU oder dem EWR angehören. Versichert sind Haftpflichtansprüche, (1) die vor Gerichten dieser Länder geltend gemacht werden sowie (2) aus der Verletzung oder Nichtbeachtung des Rechts dieser Länder. 3. Weltweit in Höhe der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversicherungssumme für Haftpflichtansprüche aus der Verletzung oder Nichtbeachtung ausländischen Rechts, soweit sie bei der das Abgabenrecht dieser Staaten betreffenden geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen entstanden sind und dem Auftrag nur deutsches Recht zugrunde liegt. Die Leistungspflicht des Versicherers ist in diesen Fällen auf das Vierfache der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversicherungssumme beschränkt. Ist die vereinbarte Vertragsdeckungssumme geringer als der vierfache Betrag der Mindestversicherungssumme, ist die Leistungspflicht des Versicherers in den genannten Fällen auf die Vertragsdeckungssumme beschränkt. 4. Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche, welche aus Tätigkeiten geltend gemacht werden, die über Niederlassungen, Zweigniederlassungen oder weitere Beratungsstellen im Ausland ausgeübt werden, soweit diese nicht durch besondere Vereinbarung eingeschlossen sind.

Aufsichtsbehörde
Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt, Magdeburg
Berufsbezeichnung: Steuerberater
Kammer: Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt
Berufsbezeichnung verliehen im Land: Sachsen-Anhalt
Regelungen: Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), Steuerberatungsgesetz (StBerG)
Internet: www.stbk-sachsen-anhalt.de

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Quelle: Anwalt-Suchservice

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Quelle: e-Recht24