Sehr geehrte Mandanten,
sehr geehrte Damen und Herren,
Klimaerwärmung, Dürre, Stürme, halt die ganze Klimakatastrophe ist schon da. Sich jetzt Ziele zu setzen, die in 2030 erreicht werden sollen und zudem nicht verbindlich sind werden das Problem nur verschärfen.
Warum lassen wir das zu?
Warum fordern wir nicht das Wasserstoffauto ab sofort? Warum tun wir so, als ob wir noch ewig Zeit hätten, die Umwelt zu entlasten.
Warum sind wir immer noch bei der Kohleförderung?
Warum tun wir selbst zu wenig für den Klimaschutz?
Wir könnten auch freiwillig unseren Beitrag leisten, indem wir zum Beispiel ohne gesetzliche Pflicht ein Tempolimit von 100 km/h auf Autobahnen einhalten und entspannt unsere Reisen genießen.
Und, und, und.
Im Umsatzsteuerrecht gibt es die Kleinunternehmerregelung (§19 UStG), wo bei jährlichen Umsätzen unter 17.500 EURO ab dem Folgejahr keine Umsatzsteuer erhoben wird. Der Unternehmer darf keine Umsatzsteuer ausweisen, so dass der Leistungsempfänger auch keine Vorsteuer abziehen darf. Das ist System ist seit Jahren bekannt und funktioniert bis auf wenige Ausnahmen relativ gut.
Für Kleinunternehmer, die zusätzlich die Differenzbesteuerung anwenden, soll nach Ansicht des Bundesfinanzhofs(BFH) nicht eindeutig klar sein, auf welche Bezugsgröße abzustellen ist. Soll hier wie bisher der Verkaufspreis der Umsatzsteuer unterliegen oder nur die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis(Handelsspanne)?
Die Finanzverwaltung will natürlich den jetzigen Zustand beibehalten. Der BFH meldet erhebliche Bedenken an und gibt den Fall zur endgültigen Entscheidung an den Europäischen Gerichtshof(EuGH) weiter.
Die Auswirkungen könnten enorm sein, da dann plötzlich viele Unternehmungen wieder von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen könnten.
Wäre auch eine Vereinfachung im Steuerrecht, aber wer will das schon wirklich?
Verfolgen wir also weiter den Ausgang des Verfahrens und hoffen auf baldige Klarstellung.
Eine angenehme Woche für Sie und viel Spaß beim Recherchieren und Weiterlesen.
Für Ihre Rückfragen stehen wir Ihnen natürlich gern wie gewohnt zur Verfügung. Bitte melden Sie sich zeitnah, wenn Beratungsbedarf besteht.
Mit freundlichen Grüßen
Gerald Herrmann
Ihr Steuerberater aus Halle (Saale)
PS: Im Password geschützten Bereich finden Sie eine PDF-Datei, in der Sie noch wesentlich mehr interessante steuerliche Sachverhalte entdecken können, als in diesem kurzen Anschreiben angedeutet werden kann.
Kanzleinachrichten 09/2018