Sehr geehrte Mandanten,
sehr geehrte Damen und Herren,
elektronische Kassensysteme sind rasant auf dem Vormarsch. Nur wer die offene Ladenkasse mit viel bürokratischem Aufwand betreibt, kann sich um eine elektronische Kasse drücken.
Ab 01.01.2020 neu angeschaffte Kassensysteme müssen über eine technische Sicherheitseinrichtung verfügen, die ab dem ersten Tastendruck alle Eingaben in das System unveränderlich und verschlüsselt erfasst.
Auch für bereits bestehende Registrierkassen wird der Einsatz einer technischen Sicherheitseinrichtung verpflichtend, damit digitale Grundaufzeichnungen nicht nachträglich manipuliert werden können. Zuständig für die Zertifizierung ist das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
Nur leider lagen bis Mitte September 2019 keine Zertifizierungen vor, so dass davon auszugehen ist, dass der Einführungstermin höchstwahrscheinlich nach hinten verschoben wird. Vertrauen würde ich aber darauf nicht.
Machen Sie Ihre Kasse revisionssicher, um unliebsame Schätzungen zu vermeiden. Und machen Sie es bitte zeitnah!
Die Finanzämter neigen dazu, aus formalen Gründen über erhöhte Schätzungen das Staatssäckel zu füllen.
Sie sollten das nicht zulassen.
Viel Spaß beim Weiterlesen und Recherchieren.
Für Ihre Rückfragen stehen wir Ihnen natürlich gern wie gewohnt zur Verfügung. Bitte melden Sie sich zeitnah, wenn Beratungsbedarf besteht.
Mit freundlichen Grüßen
Gerald Herrmann
Ihr Steuerberater aus Halle (Saale)
PS: Im Password geschützten Bereich finden Sie eine PDF-Datei, in der Sie noch wesentlich mehr interessante steuerliche Sachverhalte entdecken können, als in diesem kurzen Anschreiben angedeutet werden kann.
Kanzleinachricht 2019 09
