Sehr geehrte Mandanten,
sehr geehrte Damen und Herren,
das Finanzgericht(FG) Hamburg war im nachfolgend geschilderten Fall überhaupt nicht kleinlich und bedient damit alle möglichen Klischees. Es ging um die Frage, ob die Anschaffung eines 182.900 € teuren gebrauchten Pkw Ferrari California steuerlich abziehbaren Repräsentationsaufwand mit Vorsteuerabzug darstellt oder nicht. Die steuerpflichtige Gesellschaft befasste sich mit Projektentwicklung zur Energieerzeugung aus regenerativen Quellen und veranstaltete sog. „Netzwerktreffen“, um Verbindungen zu potentiellen Geschäftspartnern aufzubauen.
Die Finanzverwaltung lehnte die Anerkennung erwartungsgemäß ab, aber das FG widersprach der Auffassung der Finanzverwaltung. Grundsätzlich sei davon auszugehen, dass bei Erwerb eines Luxussportwagens von einem privaten Affektionswert auszugehen ist. Im vorliegenden Fall ist das Gericht im Ergebnis aber davon überzeugt, dass die Anschaffung des Ferrari zur Eröffnung substanzieller Geschäftschancen geführt habe und nicht unangemessen war. Somit war der Vorsteuerabzug zu gewähren.
Kurios daran ist nur, dass ebenfalls das FG Hamburg in einem ähnlich gelagerten Fall bei der Anschaffung eines gebrauchten Pkw Lamborghini Aventador (Bruttokaufpreis 298.500 €) durch ein Gebäudereinigungsunternehmen genau anders herum entschieden hat. Unangemessener Repräsentationsaufwand wie Jagden bzw. Segel- oder Motorjachten. Vielleicht macht es der Unterschied von mehr als 100.000 €?
Egal wie, Sie wissen jetzt wo die Reise hingeht und beachten das beim nächsten Pkw-Kauf.
Viel Spaß dabei und auch beim Recherchieren und Weiterlesen.
Für Ihre Rückfragen stehen wir Ihnen natürlich gern wie gewohnt zur Verfügung. Bitte melden Sie sich zeitnah, wenn Beratungsbedarf besteht.
Mit freundlichen Grüßen
Gerald Herrmann
Ihr Steuerberater aus Halle (Saale)
PS: Im Password geschützten Bereich finden Sie eine PDF-Datei, in der Sie noch wesentlich mehr interessante steuerliche Sachverhalte entdecken können, als in diesem kurzen Anschreiben angedeutet werden kann.
Kanzleinachricht 2019 04