Sehr geehrte Mandanten,
sehr geehrte Damen und Herren,
der Bundesfinanzhof(BFH) beschäftigte sich neuerdings mit dem Thema, ob Bootsliegeplätze vielleicht mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von derzeit 7 Prozent überlassen werden könnten. Bis zum Sommer ist es zwar noch ein bisschen Zeit, aber man kann ja schon mal darüber nachdenken. Das tat der BFH und er kam zu dem Ergebnis, dass nach nationalem Recht diese Möglichkeit bestehen würde. Daher folgerichtig die Vorlage an den Europäischen Gerichtshof(EuGH). Dieser muss nun abschließend entscheiden. Nach den bisherigen unionsrechtlichen Regelungen werden für die Vermietung von Campingplätzen und Plätzen für das Abstellen von Wohnwagen der ermäßigte Steuersatz angewandt. Wir sollten also das Verfahren weiterhin beobachten, um dann evtl. in den Genuss des ermäßigten Steuersatzes zu kommen. Betroffene Unternehmen sollten die Umsatzsteuerveranlagungen offenhalten, um später in den Genuss der neuen Rechtsprechung zu kommen.
Bis dahin träumen Sie weiter vom genussvollen Segeln ohne unsinnige Gedanken an das deutsche und europäische Umsatzsteuerrecht.
Viel Spaß dabei und auch beim Recherchieren und Weiterlesen.
Für Ihre Rückfragen stehen wir Ihnen natürlich gern wie gewohnt zur Verfügung. Bitte melden Sie sich zeitnah, wenn Beratungsbedarf besteht.
Mit freundlichen Grüßen
Gerald Herrmann
Ihr Steuerberater aus Halle (Saale)
PS: Im Password geschützten Bereich finden Sie eine PDF-Datei, in der Sie noch wesentlich mehr interessante steuerliche Sachverhalte entdecken können, als in diesem kurzen Anschreiben angedeutet werden kann.
Kanzleinachrichten 02/2019