Sehr geehrte Mandanten,
sehr geehrte Damen und Herren,
Reformationstag in Sachsen-Anhalt. Wir feiern unseren Rebellen! Und das bei bestem Sonnenschein.
Spaltungen waren schon damals ein Problem und auch heute kosten Spaltungen viel Kraft, Nerven und Kompromisse. Besonders aber in der Politik. Auch hier gerät vieles aus den Fugen. Rechtsruck inbegriffen.
Frau Merkel tritt den geordneten Rückzug an, vermeidet die Fehler ihrer Vorgänger und bleibt bis zum Schluss ihrer Linie treu. Sie ist und bleibt eine ganz besondere Persönlichkeit, auch wenn einige das nicht wahrhaben wollen. In jedem Fall werden wir sie im Politikalltag schmerzlich vermissen. Sie hinterlässt eine große Lücke.
Die Nachfolger werden große Reden schwingen und polarisieren. Die Effizienz und Geradlinigkeit einer Frau Merkel werden sie dennoch nicht erreichen. Schade auch, dass immer die Falschen politische Konsequenzen ziehen und die eigentlichen Verursacher die redlich tätigen in unmögliche Situationen bringen. Tendenz leider steigend.
Das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg durfte sich beruflich quasi mit der Champions-League beschäftigen. Die Frage war, ob der Verkauf von Finaltickets der Einkommensteuer unterliegt. Die Besonderheit: ein Ehepaar hatte die Eintrittskarten für das Finale der Champions-League 2015 in Berlin zugelost bekommen. Nachdem aber feststand, dass deutsche Mannschaften durch Abwesenheit im Finale glänzten, verkauften sie die Karten über eine Ticketplattform im Internet. Das Finanzamt frohlockte und sah ein privates Veräußerungsgeschäft in Höhe von 2.500 EURO. Das Finanzgericht windet sich so gut es kann und ordnet die Tickets vorerst wie Wertpapiere ein, um dann später in der Argumentation abzuweichen und festzustellen, dass in einer Eintrittskarte nicht der Anspruch auf Geld enthalten ist, sondern der Zutritt zu einer Veranstaltung. Somit steuerfrei. Das Finanzamt ist wie immer ein schlechter Verlierer und legt Revision beim Bundesfinanzhof (BFH) ein. Die werten Richter dort werden den Sachverhalt dann evtl. abschließend klären oder an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) weitergeben. Also, bitte Geduld, die Entscheidung naht.
Eine angenehme Zeit für Sie und viel Spaß beim Recherchieren und weiterlesen.
Für Ihre Rückfragen stehen wir Ihnen natürlich gern wie gewohnt zur Verfügung. Bitte melden Sie sich zeitnah, wenn Beratungsbedarf besteht.
Mit freundlichen Grüßen
Gerald Herrmann
Ihr Steuerberater aus Halle (Saale)
PS: Im Password geschützten Bereich finden Sie eine PDF-Datei, in der Sie noch wesentlich mehr interessante steuerliche Sachverhalte entdecken können, als in diesem kurzen Anschreiben angedeutet werden kann.
Kanzleinachrichten 11/2018