Sehr geehrte Mandanten,
sehr geehrte Damen und Herren,
der Sommer war lange nicht so heiß und trocken, wie in diesem Jahr. Nun gibt es also die Quittung für jahrelange Versäumnisse. Die Hoffnung bleibt, dass es nur eine Ausnahme wäre. Der Verstand verneint diese Theorie und versucht sich jetzt schon aus zu malen, was denn passiert, wenn wir 5 Jahre hintereinander Dürre hätten. Die Wälder und Seen würden kippen und die Missernten unser Nahrungsangebot drastisch verringern.
So etwas passiert immer dann, wenn das Problem bekannt ist, aber eben doch kleingeredet und nicht konsequent an der Behebung gearbeitet wird. Und da so viele sich mit verschiedenen Argumenten zur Schau stellen ohne dass ein Konsens gefunden wird, bleiben wichtige Themen ungeklärt.
Ob sich dies einmal ändern wird, wage ich zu bezweifeln.
Wie hoch ist die ortsübliche Miete bei möblierten Wohnungen? Der Bundesfinanzhof(BFH) stellte hierzu die nachfolgenden Grundsätze auf. Aber wofür brauchen wir das eigentlich?
Weil mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete eingenommen werden muss, um als voll entgeltliche Vermietung anerkannt zu werden. Soll heißen: alle entstandenen Werbungskosten wären voll abzugsfähig. Sind wir unter 66 Prozent, dann werden die Werbungskosten anteilig gekürzt.
Zuerst soll der Blick in den vorhandenen Mietspiegel erfolgen. Sieht der Mietspiegel für die überlassenen Gegenstände einen prozentualen Zuschlag oder eine Erhöhung des Ausstattungsfaktors über das Punktesystem vor, ist diese Berechnung für die marktübliche Vergleichsmiete heranzuziehen.
Lässt sich dazu dem Mietspiegel nichts entnehmen, ist ein am Markt realisierbarer Möblierungszuschlag zu berücksichtigen.
Ist dieser nicht ermittelbar, wird auf die ortsübliche Marktmiete ohne Möblierung abgestellt. Ein Möblierungszuschlag der auf der Grundlage der linearen Abschreibung ermittelt wird, kommt nicht in Betracht. Ebenso wenig ist ein prozentualer Mietrenditeaufschlag anzusetzen.
Tolle Entscheidung. So grottenschlecht, dass wir in der Praxis nur Probleme mit der Finanzverwaltung haben werden, ob ein Wert nun ermittelbar ist oder nicht.
Klare Entscheidungen könnten zu wesentlichen Vereinfachungen führen. Diese hier zählt leider nicht dazu.
Wir wünschen Ihnen trotzdem eine angenehme Woche und viel Spaß beim Recherchieren und Weiterlesen.
Für Ihre Rückfragen stehen wir Ihnen natürlich gern wie gewohnt zur Verfügung. Bitte melden Sie sich zeitnah, wenn Beratungsbedarf besteht.
Mit freundlichen Grüßen
Gerald Herrmann
Ihr Steuerberater aus Halle (Saale)
PS: Im Password geschützten Bereich finden Sie eine PDF-Datei, in der Sie noch wesentlich mehr interessante steuerliche Sachverhalte entdecken können, als in diesem kurzen Anschreiben angedeutet werden kann.
Kanzleinachrichten 08/2018