Sehr geehrte Mandanten,
sehr geehrte Damen und Herren,
nun ist die Fußball WM in Russland fast Geschichte. Das Spiel um Platz 3 läuft und das Finale steht morgen an. Deutschland ist sang und klanglos ausgeschieden und wird nach Lage der Dinge einen völligen Neuanfang starten müssen. In vier Jahren kann das schon wieder ganz anders aussehen.
Viele andere und wir kämpfen mit der Digitalisierung und Optimierung unserer Betriebsabläufe. Wir investieren viel Zeit und Geld, um am Ende ohne Papier auszukommen. Der Weg ist lang und steinig und zum Schluss bleibt alles wie es war, halt nur ohne Papier und mit der künstlichen Intelligenz(KI). Wir werden informierter denn je sein und den schmalen Pfad zwischen work und live nicht mehr erkennen. Andere arbeiten nur so viel, dass es zum Leben reicht. Die spannenden Fragen bleiben: welches Lager wird sich zukünftig durchsetzen und was wird die Gesellschaft zusammenhalten.
Der Bundesfinanzhof(BFH) hat mit zwei Entscheidungen den absoluten Bock geschossen und in Kauf genommen, dass Spott und Häme die Auswirkungen der Urteile sind. Der BFH besteht aus mehreren Senaten. Die verschiedenen Senate entscheiden eigenständig und ein wenig spezialisiert und teilen sich somit die zu entscheidenden Sachen. Nicht in diesem Fall. Ein Senat ist der Auffassung, dass die Zinsen gem. § 233a Abgabenordnung(AO) mit 0,5 Prozent pro Monat und damit mit 6 Prozent pro Jahr der Höhe nach gerechtfertigt sind. Diese Zinsen fallen immer dann an, wenn die Steuerfestsetzung zu spät erfolgt. Eine Unterscheidung, wer der Verursacher ist, erfolgt nicht. Da das Zinsniveau in den letzten Jahren drastisch gefallen ist, sollte die Frage schon erlaubt sein, ob ein niedrigerer Zinssatz evtl. doch in Frage kommt. Dieser Senat verneint das Ganze.
Und jetzt kommt es. Ein weiterer Senat hat einen ähnlichen Fall zur Entscheidung angenommen und äußert sich zu diesem Thema in der Sache. Das Ergebnis ist eine 180 Grad Kehrtwende, da diese Richter zu dem Schluss kommen, dass auf Grund des niedrigen Zinsniveaus der Zinssatz in Höhe von 6 Prozent pro Jahr weit überhöht ist und in Richtung Marktzins abgeändert werden sollte.
Na prima, was machen wir an der Basis jetzt? Na völlig klar. Wenn der Mandant nachzahlen muss, nehmen wir die niedrigen Zinsen, wenn er Erstattung bekommt die höheren. Und das Finanzamt macht genau das Gegenteil und somit produzieren wir unendlich viele neue Verfahren, die dann wieder von diesen in der Auffassung unterschiedlichen Richtern entschieden werden.
Ein Schmankerl der Demokratie!
Lassen Sie sich trotzdem nicht unterkriegen.
Eine angenehme Woche für Sie und viel Spaß beim Recherchieren und weiterlesen.
Für Ihre Rückfragen stehen wir Ihnen natürlich gern wie gewohnt zur Verfügung. Bitte melden Sie sich zeitnah, wenn Beratungsbedarf besteht.
Mit freundlichen Grüßen
Gerald Herrmann
Ihr Steuerberater aus Halle (Saale)
PS: Im Password geschützten Bereich finden Sie eine PDF-Datei, in der Sie noch wesentlich mehr interessante steuerliche Sachverhalte entdecken können, als in diesem kurzen Anschreiben angedeutet werden kann.
Kanzleinachrichten 06/2018