Sehr geehrte Mandanten,
sehr geehrte Damen und Herren,
Bayern München hat die besten und teuersten Fußballspieler, den höchsten Etat finanziell und auch sonst machen sie sich wenig Freunde, wenn man den Eindruck hat, dass sie nur deshalb den Spitzenklubs die Spieler wegkaufen, um am Ende Deutscher Meister zu werden.
Aber das alles hilft nichts und ist kein Garant für den Erfolg, siehe Champions League und nun auch deutsches Pokalfinale. Herzblut und Kampgeist können mitunter mehr bewegen als das Übermaß an Geld.
Und das ist auch gut so, denn wenn immer die gleichen gewinnen, wird es langweilig.
Nun wollen wir wieder Fußball-Weltmeister werden. Wir sind schon alle ganz gespannt, was passiert. Bei den hohen Erwartungen dürfte es nicht leicht sein, mit dem Druck umzugehen. Aber in der Vorrunde auszusteigen wäre auch nicht nett. Also drücken wir die Daumen und hoffen auf gute Spiele mit vielen sehenswerten Toren!
Das Finanzgericht(FG) Köln hat offensichtlich besonders saloppe Richter in seinen Reihen. Es ging um die Frage, ob Einnahme/Überschussrechner verpflichtet sind ihre Rechnungen lückenlos und fortlaufend zu nummerieren. Und was meinen Sie, was da entschieden wurde? Die Richter sprechen von einer fehlenden Rechtsgrundlage, die wenn überhaupt, dann nur zum Zwecke der Kontrolle des Vorsteuerabzuges greifen würde. Da die Aufzeichnungen des Steuerpflichtigen offensichtlich sehr akkurat geführt wurden, was ja eigentlich eher seltener der Fall ist, und die Buchungsnummer eine computergestützt generierte Kombination aus Veranstaltungsnummer, Geburtsdatum des Kunden und Rechnungsdatum war, konnte in diesem speziellen Fall auf die fortlaufende Rechnungsnummer verzichtet werden. Das Unternehmen bot übrigens Veranstaltungen und Reisen im Internet an. Sehr, sehr mutig, denn die anderen Rechtsprechungen in diesem Bereich verlangen immer zwingend die fortlaufende Rechnungsnummer.
Wenn Sie also Ihre Aufzeichnungen so super im Griff haben, wie der Mandant im o.g. Fall, dann könnten Sie auf die fortlaufende Rechnungsnummer verzichten. Unsere Erfahrung sagt aber, dass Sie so genau niemals gleichbleibend und immer Aufzeichnungen führen können, so dass die fortlaufende Rechnungsnummer immer der sichere Hafen ist.
Außerdem sollte die fortlaufende Rechnungsnummer auf Ihren Eingangsrechnungen immer enthalten sein, da Sie ja ansonsten keinen Vorsteuerabzug bekommen. Das Wort „fortlaufend“ ist in diesem Fall nicht so ernst zu nehmen, da Sie ja nicht an Hand „einer“ vorliegenden Rechnung überprüfen können, ob der Rechnungsaussteller fortlaufend nummeriert.
Eine angenehme Woche für Sie und viel Spaß beim Recherchieren und weiterlesen.
Für Ihre Rückfragen stehen wir Ihnen natürlich gern wie gewohnt zur Verfügung. Bitte melden Sie sich zeitnah, wenn Beratungsbedarf besteht.
Mit freundlichen Grüßen
Gerald Herrmann
Ihr Steuerberater aus Halle (Saale)
PS: Im Password geschützten Bereich finden Sie eine PDF-Datei, in der Sie noch wesentlich mehr interessante steuerliche Sachverhalte entdecken können, als in diesem kurzen Anschreiben angedeutet werden kann.
Kanzleinachrichten 05/2018